Brandschutz

Brandschutz / Explosionsschutz

Brand- und Explosionsschutz ist für jedes Unternehmen ein wichtiges und existentielles Thema.

Bei einem sogenanten Großschadensereignis welches per Definition ab 500.000€ Schadenswert als solches eingestuft wird, überleben nur die Hälfte der Unternehmen die nächsten beiden Jahre. Die Ursachen hierfür sind vielfältig. Wegfall von Kunden durch fehlende Lieferfähigkeit, Imageverlust durch die Berichte in der Presse, finanzielle Probleme durch unzureichenden Versicherungsschutz.

In vielen Fällen kürzen die Versicherungen die Zahlungen, wenn die Vorschriften nicht eingehalten wurden.

Die Planung von Flucht- und Rettungswegen und das Erstellen von Plänen für die Flucht- und Rettung, sowie von Feuerwehrplänen, nach den
gesetzlichen Vorgaben, werden gerne übernommen.

Bei Fragen zum Explosionsschutz und Unterstützung beim erstellen eines Explosionsschutzdokumentes wird Unterstützung gerne angeboten.

Nehmen Sie einfach Kontakt auf, für ein persönliches Gespräch.

Brandschutzhelfer Ausbildung nach BGI / GUV-I 5182

Ausbildung von Brandschutzhelfern nach den Forderungen des Arbeitsschutzgesetzes, Unfallverhütungsvorschrift BGV A1 und der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2.

Dabei werden die theoretischen Grundlagen vermittelt, sowie der Umgang mit Feuerlöschern trainiert.

Lassen Sie Ihr Kapital nicht verbrennen!

Nehmen Sie einfach Kontakt auf, für ein persönliches Gespräch.

Flyer Brandschutzhelfer-Ausbildung [541 KB]

Brandschutzhelfer, praktisches Training

Die Teilnehmer werden im Umgang mit Feuerlöschern praktisch unterwiesen und üben den Umgang am Trainingsgerät.




Trainingssituation mit Wasserlöscher

HT 50 Hazzardtrainer - Hazzard-Trainer HT 50, für den auch ein Spraydosen-Aufsatz vorhanden ist.

Firetrainer HT 50 von Hazzardtrainer

Beachtliche Flammen zum Training der Gefahrensituation.












Die Ausbildungen werden Rheinland-Pfalz, aber auch im Süddeutschen
Raum auf Anfrage durchgeführt. Eine lohnende Investition und die
Erfüllung gesetzlicher und versicherungsrechtlicher Forderungen.
Neustadt Weinstraße, Kaiserslautern, Enkenbach Alsenborn, Landau,
Rheinland-Pflaz, Saarland, Homburg, Zweibrücken, Primasens, Grünstadt,
Ludwigshafen, Mannheim, Karlsruhe, Wörth, Germersheim, Iggelbach,
Lambrecht, Sembach, Kirchheimbolanden, Mainz, Süddeutschland, Hessen
Baden Würthemberg, Pforzheim, Heidelberg, Darmstadt, Wörstadt

Impressum